AGB der Fair-o-mat GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fair-o-mat GmbH & Co. KG mit Sitz in Castrop-Rauxel,

sowie ihrer Marken Fair-o-mat®, Fairbesserdiewelt.de und Fairtrade-Kochshow.

I. Allgemeines

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: »Käufer«).

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen [wie zum Beispiel des Fair-o-mat® oder entwicklungspolitischem Bildungsmaterial, das unter der Marke Fairbesserdiewelt.de vertrieben wird] (im Folgenden auch: »Ware«), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Ebenso gelten diese AGB bei der Bestellung von Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Fairtrade-Kochshow. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor unseren AGB, wenn sie in schriftlicher Form (schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung) festgehalten wurden.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt und Widerruf oder Minderung, nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform (E-Mail oder Brief).

(6) Für alle Produkte der Fair-o-mat GmbH & Co. KG findet explizit kein Onlinehandel statt.

II. Angebot und Lieferungen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Bestellung der Ware oder Veranstaltung oder die schriftliche Erklärung der Kaufabsicht zum Beispiel per Email (Annahme des Angebots) durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Jeder Vertrag wird zur Annahme entsprechen bestätigt, was schriftlich (schriftliche Erklärung des Willens) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

(3) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Bei den Veranstaltungen der FairTrade-Kochshow wird ein Termin der Durchführung abgesprochen und im Angebot festgehalten. Beim entwicklungspolitischen Bildungsmaterial von Fairbesserdiewelt.de liegt die Lieferzeit bei ca. 5-10 Werktagen je nach Verfügbarkeit. Beim Fair-o-mat®, dem fairen Snackautomat liegt die Lieferzeit bei ca. drei bis fünf Monaten nach schriftlichem Eingang der Bestellung, je nach Produktionsaufkommen.

(4) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Ware, Verzug bei einem Zulieferer), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Kunde bei nicht speziell für ihn konfigurierten Produkten berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

(5) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Davon ist unabhängig ist das Recht des Kunden nachzuweisen, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist.

III. Zustandekommen und Widerruf von Verträgen und Rücksendung von Waren, sowie die Absage von bereits gebuchten Veranstaltungen

(1) Ein Vertrag für Waren und Veranstaltungen der Fair-o-mat GmbH & Co. KG kommt durch Annahme des Angebots gleich welcher Form zustande.

(2) Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zum Kauf von Bildungsmaterial oder eines Fair-o-mat® zu widerrufen. Ein Widerruf wird dann gültig, wenn er innerhalb der oben genannten Frist in der Schriftform (Brief oder E-Mail) an uns übermittelt wird. Hierfür können Sie ein Muster-Widerrufsformular nutzen:

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.

An die Fair-o-mat GmbH & Co. KG – Wilhelmstr. 29 44575 Castrop-Rauxel.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …………………………………………………………………. (Name der Ware, Dienstleistung und Preis) Ware bestellt am: ……………………….. Datum Ware erhalten am: ……………………….. Datum

Name und Anschrift desVerbrauchers ……… ……………………….. ……………………….. Datum ……………………………………………. Unterschrift Kunde (nur bei schriftlichem Widerruf)

Diese Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware oder der Ablieferung der Ware bei Ihnen zu laufen. Ausnahmeregelungen gibt es hier bei der Buchung von Veranstaltungen (siehe V 5). Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Zur rechtzeitigen Einreichung Ihres Widerrufs reicht die fristgerechte Abschickung der Mail des Briefes (elektronisch erfasstes Datum oder Poststempel). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Fair-o-mat GmbH & Co. KG – Wilhelmstr. 29 44575 Castrop-Rauxel – info@fair-o-mat.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

(3) Im Falle eines Widerrufs muss der Käufer die Ware schnellstmöglich wieder an uns übersenden. Der Käufer trägt dabei im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung. Sofern der Käufer per Vorkasse bezahlt hat, werden wir alle Zahlungen, die wir vom Käufer erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Käufer bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sofern der Käufer auf Rechnung gekauft hat, erfolgt ein entsprechender Ausgleich des Kundenkontos. Ende der Widerrufsbelehrung

(4) Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn das Produkt individuell und spezifisch konfiguriert wurde, wie dies bei einem Fair-o-mat® der Fall ist. Hier kann eine Rückgabe (ausschließlich möglicher Gründe unter IX) nur dann in Betracht kommt, wenn der Käufer die Kosten einer Weiterverwertung oder der Wiederherstellung eines verkaufsfähigen Zustandes übernimmt. Im Fall der Rücksendung eines Fair-o-mat® trägt der Käufer jegliche Kosten einer Rücksendung entsprechend der zuvor gewählten Versandart, was hier konkret den Versand durch eine Spedition bedeutet.

(5) Für Veranstaltungen, die bei der Fair-o-mat GmbH & Co. KG gebucht werden gelten folgende Regelungen: Wird eine bei der Fair-o-mat GmbH & Co. KG gebuchte Veranstaltung, wie zum Beispiel eine FairTrade-Kochshow nach Vertragsschluss abgesagt, so sind 75% der Kosten des Vertrages/Angebotes zu zahlen. Ausnahme ist, wenn der Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung erfolgt und noch keinerlei mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Leistungen erbracht (dies kann beispielsweise auch durch das zur Verfügung Stellen von Fotos, Pressetexten oder Informationen geschehen) oder Kosten angefallen sind. Sofern es die Möglichkeit einer Verschiebung dieser Veranstaltung gibt, werden wir gegenüber dem Käufer alle Möglichkeiten prüfen dies zu ermöglichen. Eventuelle, aus dieser Verschiebung resultierende Preissteigerungen (aufgrund von teureren Mieten für Fahrzeuge, Material, Hotelzimmern etc.) gehen zu Lasten des Käufers. Die Regelungen einer möglichen Drittmittel-Förderung von Seiten des Käufers für die Förderung der Veranstaltung dürfen den Regelungen dieser ABG nicht widersprechen.

IV. Verpackung, Versand und Gefahrübergang

(1) Lieferungen erfolgen ab Castrop-Rauxel, wo jeweils auch der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).

(2) Die Ware wird in handelsüblicher Weise verpackt. Bei den Paletten auf denen der Fair-o-mat® per Spedition ausgeliefert wird, handelt es sich um Europaletten oder pfandfreie Einwegpaletten. Der Käufer ist nicht zum Austausch gegenüber der Spedition im Falle der Anlieferung einer Europalette verpflichtet, da er die Europalette oder Einwegpalette der Fair-o-mat GmbH & Co. KG abkauft, wie dies im Angebot angegeben ist. Der Betrag für die Palette berechnet sich im Posten „Speditionsverpackung“, wenn nicht gesondert ausgewiesen.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

(4) Soweit ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware beim Transport durch den Kunden vor Übernahme der Sendung erkennbar ist, hat er dies bei dem jeweiligen Frachtführer sofort zu reklamieren und sich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen den Frachtführer nicht erlischt. Beschädigungen beim Transport berechtigen uns gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung. Auf alle Sendungen per Spedition wird eine so genannte Transportversicherung abgeschlossen, die einige – aber nicht alle – Gefahren während der Überstellung über die normale Sorgfaltspflicht des Spediteurs hinaus absichert.

(5) Für Versand, Verpackung und Verpackungsmaterial wird ein pauschalisierter Netto-Betrag auf der Rechnung ausgewiesen, der die tatsächlich entstandenen und entstehenden Kosten in einer Summe abbildet. Darin finden sich Material-, Versand- und Personalkosten für die Versendung von Waren wieder.

(6) Bei der Durchführung von Veranstaltungen ist die Anlieferung aller benötigten Gegenstände und allen notwendigen Materials in den angebotenen Kosten im Angebot unter dem Punkt Fahrtkosten kumuliert.

V. Preise

(1) Unsere Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise verstehen sich in Euro. Alle Preise (auch in den Preisinformationen, auf unserer Homepage und in Angeboten) sind Netto-Preise, ab Castrop-Rauxel, zzgl. etwaiger Versand-, Verpackungs- oder Speditionskosten. Diese Netto-Preise verstehen sich zuzüglich des am Tag der Bestellung gültigen Mehrwertsteuersatzes. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer bei Preisangaben bzw. Warenbezeichnungen dürfen wir nachträglich richtigstellen. Es gelten die Preise des Angebots zum Tag der Angebotserstellung.

(2) Bei Angeboten die für einen Fair-o-mat® erstellt werden, sind diese Angebotspreise 30 Tage ab Erstellung gültig.

VI. Zahlung, Verrechnung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung oder 14 Tage ab Lieferung bzw. Abnahme der Ware.

(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

(3) Institutionen, Kirchengemeinden, Kommunen etc. können unsere Waren auf Rechnung beziehen. Privatpersonen haben die Möglichkeit Waren und Veranstaltungen per Vorkasse zu bezahlen, sofern im Angebot/Vertrag keine weiteren Absprachen hierzu getroffen wurden.

VII. Zahlungsverzug

(1) Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn das Zahlungsziel zzgl. einer von uns eingerichteten Kulanzzeit von 14 Tagen überzogen wird.

Die erste Mahnung erfolgt kostenlos unter Hinweis darauf, dass wir die uns real entstehenden Kosten aus dem Zahlungsverzug geltend machen könnten. Mit festgestelltem Zahlungsverzug hat der Kunde an uns die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(2) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen, im konkreten Fall eines individuell hergestellten Fair-o-mat®), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Wir sind ebenfalls berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung (in der Regel weitere 14 Tage) gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) In jedem Fall ist der Käufer der Fair-o-mat GmbH & Co. KG zur Zahlung verpflichtet, sofern die Ware in seinen Besitz übergegangen ist oder die Dienstleistung zum Beispiel im Rahmen einer Veranstaltung erbracht worden ist.

IX. Gewährleistung

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem §§ 478, 479 BGB). Die Gewährleistung für gebrauchte Waren unter die der Fair-o-mat® als recycelter Snackautomat fällt, beträgt die Zeit der Gewährleistung ein Jahr ab Lieferung unter Berücksichtigung unten aufgeführter Punkte.

(2) Eigenschaften der Produkte werden nicht garantiert, es sei denn die Garantie erfolgt ausdrücklich.

(3) Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen und auf Funktion hin zu prüfen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen zwei Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen zwei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, schriftlich zugegangen ist.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung oder Ersatzteillieferung) verlangen.

(5) Als Grundlage für die geschuldete Nacherfüllung ist es uns möglich, dies davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

(8) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(9) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

X. Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

XI. Verjährung

(1) Die Verjährung ist abweichend von § 438 Abs 1 Nr 3 BGB als allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln auf ein Jahr ab Ablieferung, Abnahme oder Überstellung festgelegt.

(2) Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs 1 Nr 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XI. Datenschutz

(1) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und vertraulich behandelt. Sie werden darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Bestellabwicklung und Information erforderlich ist.

(2) Beim Kauf eines Fair-o-mat® haben wir das Recht den Standort des Fair-o-mat® auf der interaktiven Karte auf unserer Homepage www.fair-o-mat.de aufzeigen zu dürfen. Hierbei werden Adresse und Name der Institution genannt, wo der Fair-o-mat® sich nun dauerhaft befindet. Der Käufer kann hiergegen Widerspruch einlegen und uns bitten von der Veröffentlichung der oben genannten Daten abzusehen. Dies muss in der Schriftform (Brief oder E-Mail) erfolgen.

XII. Schlussbestimmungen

(1) In jedem Fall ist der ausschließliche, auch internationale Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Castrop-Rauxel. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

(2) Die Beziehung zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben alle anderen Bestimmungen davon in ihrer Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

Castrop-Rauxel, 15.04.2018

Fair-o-mat GmbH & Co. KG – Wilhelmstr. 29 – 44575 Castrop-Rauxel

info@fair-o-mat.de www.fair-o-mat.de www.fairtrade-kochshow.de